Auswege eröffnen sich nur jenen, die auf dem Weg sind (Ernst Ferstl)
Auf den folgenden Buttons erhalten Sie einen Überblick, wie wir Sie auf Ihrem Weg in geordnete wirtschaftliche Verhältnisse unterstützen:
Allgemeines
Zwar beraten und vertreten wir bei sämtlichen mit einer Überschuldung verbundenen Angelegenheiten, jedoch können aus Kostengründen oder erforderlichen Spezialisierungen anderweitige Beratungsstellen besser für einen bestimmten Fall geeignet sein. Aufgrund enger Kooperationen mit staatlich anerkannten und geförderten Schuldnerberatungsstellen, sonstigen Beratungsstellen und anderweitig spezialisierten Anwälten empfehlen wir gegebenenfalls – zunächst – deren Hilfe in Anspruch zu nehmen.
Keinesfalls sollten Sie aufgrund vermeintlicher „Sorglos-Pakete“ auf sich mehrende Angebote unseriöser Schuldnerberatungsstellen bzw. deren Kooperationsanwälte eingehen; insoweit ist die Broschüre der beteiligten Bundesministerien „Geschäfte mit der Armut„, dort insbes. ab S.5, sehr empfehlenswert und wird Sie bei Befolgung der dortigen Empfehlungen vor bösen Überraschungen schützen.
Grundsätzlich bieten wir keine Online-Beratung an, da zahlreiche für eine Regulierung erforderliche Faktoren (auch psychische und sonstige persönliche Aspekte) nach unserer Erfahrung regelmäßig lediglich im persönlichen Gespräch ausreichend erfasst werden können und somit eine nachhaltige Entschuldung nicht durch mangelnde Kenntnis der persönlichen Situation des Schuldners gefährdet wird.
Vollstreckungsschutz - mit weiterführender Unterseite
Im Falle von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen unterstützen wir Sie bei der Sicherstellung Ihres Lebensunterhaltes. Der Gesetzgeber hat sehr genau geregelt, welche Vermögenswerte sowie Einkünfte für den Schuldner von existenzieller Bedeutung und somit unpfändbar sind. Jedoch ist bei zahlreichen Zwangsvollstreckungsmaßnahmen ein Antrag bzw. sonstiges Handeln des Schuldners zum Schutz der unpfändbaren Beträge erforderlich.
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Bei der Beratung werden wir Ihnen aufzeigen, welche Schritte Ihrerseits einzuleiten sind und Sie, falls dies notwendig erscheint, bei deren Umsetzung unterstützen bzw. vertreten.
Da mit Vollstreckungsschutzanträgen lediglich die Symptome der Überschuldung gemindert werden, sollten Sie auch die Regulierung der Verbindlichkeiten angehen!
Tätigkeiten vor einer Schuldenregulierung - mit weiterführender Unterseite
Vor Beginn der Regulierung ist regelmäßig eine umfassende Überprüfung und gegebenenfalls Klärung Ihrer finanziellen Verhältnisse erforderlich.
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Hierbei beraten wir Sie umfassend, vertreten wir Sie gegenüber Dritten und kooperieren mit anderweitig spezialisierten Rechtsanwälten (bspw. Abänderungsklage bei Unterhaltsangelegenheiten), Stiftungen (bspw. bei Anspruch auf Regulierungsmittel); Ihrem Arbeitgeber (bspw. bei für die Bezifferung des pfändbaren Einkommens glaubhaft zu machenden Zahlungsverpflichtungen oder Arbeitgeberdarlehen) und sonstigen Personen oder Stellen.
Schuldenregulierungspläne - mit weiterführender Unterseite
Um Ihnen eine Entscheidung zwischen den verschiedenen Möglichkeiten zur Entschuldung zu ermöglichen, werden wir Ihnen anhand Ihrer wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnisse zunächst ausführlich die realistischen Regulierungsmöglichkeiten vom Insolvenzverfahren über ein Schuldenbereinigungsplanverfahren bis zu einem Sukzessivplan aufzeigen und Ihnen die jeweiligen Vor- und Nachteile erläutern. Ferner geben wir Ihnen – aus unserer umfangreichen Erfahrung bei der Unterbreitung von Regulierungsplänen resultierende – unverbindliche Empfehlungen bezüglich der Höhe eines Regulierungsangebotes.
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Den abgesprochenen Schuldenbereinigungsplan werden wir Ihren Gläubigern unterbreiten und das Ergebnis auswerten. Falls die für eine gerichtliche Zustimmungsersetzung erforderlichen Mehrheiten erreicht werden (s. § 309 InsO) und auch die sonstigen Voraussetzungen für ein gerichtliches Planverfahren vorliegen, reichen wir zur Meidung eines Insolvenzverfahrens den Plan für Sie bei Gericht ein und vertreten Sie auch gerichtlich.
Insolvenzanträge / Insolvenzverfahren - mit weiterführender Unterseite
Vor der Beantragung eines Insolvenzverfahrens werden wir Ihnen sowohl das Verfahren als auch die wirtschaftlichen und rechtlichen Folgen für Ihre Situation ausführlich darstellen.
hier geht´s zur Seite Insolvenzrecht
Soweit vor der Beantragung noch Handlungsbedarf besteht, werden wir Sie hierbei unterstützen. Gemeinsam mit Ihnen werden wir dann den für Sie zulässigen Verbraucher- oder Regelinsolvenzantrag einschließlich des Gläubiger- und Forderungsverzeichnisses sowie erforderlicher weiterer Anträge (Verfahrenskostenstundung, Restschuldbefreiung, Freigabe von unpfändbaren Einkünften auf dem P-Konto, Freigabe von Werten aus selbständiger Tätigkeit, …) erstellen und beim zuständigen Insolvenzgericht einreichen.
Auch unterstützen und vertreten wir Sie im Insolvenzantragsverfahren, im Insolvenzverfahren und im Restschuldbefreiungsverfahren.
Insolvenzstrafrecht
In Insolvenzstrafsachen (§§ 283 ff StGB) sowie bei den unmittelbar mit Ihrer Verschuldung zusammenhängenden Strafvorschriften aus der Insolvenzordnung, dem Handelsgesetzbuch und dem StGB (insbesondere der in der Praxis häufige Fall des Vorwurfs eines Eingehungsbetruges) beraten und verteidigen wir Sie in jedem Stadium des Verfahrens (auch vorsorglich bei einer Rechtsunsicherheit bezüglich einer beabsichtigten Rechtshandlung bzw. Vermögensverfügung).
Liste der relevanten Strafvorschriften
Da eine Verurteilung wegen einer solchen Straftat auch Ihre Entschuldungsmöglichkeiten beeinflusst, empfehlen wir im Falle eines Strafbefehls oder einer Anklage trotz des damit verbundenen Kostenrisikos grundsätzlich eine anwaltliche Vertretung. Nach Akteneinsicht geben wir Ihnen unsere Einschätzung der Verteidigungsmöglichkeiten und eine Empfehlung hinsichtlich Ihres Verteidigungsverhaltens.